Organisation
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich an der Universität Konstanz für die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit von Frauen und Männern ein und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen und für Studentinnen hin. (mehr...)
Gleichstellungsrat (politische Instanz)
Der Gleichstellungsrat ist ein beratender Ausschuss des Senats der Universität Konstanz, der für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Lehre zuständig ist. (mehr...)
Referat für Gleichstellung und Familienförderung (ausführende Instanz und Anlaufstelle)
Das Referat für Gleichstellung und Familienförderung, ein Referat der Universitätsverwaltung, setzt die vom Gleichstellungsrat beschlossenen Programme um. Seine vielfältigen Aufgaben und Serviceleistungen verteilen sich auf mehrere Sachgebiete. (mehr...)
Zuständigkeiten im Rektorat
Gleichstellung: Die Prorektorin für Internationales und Gleichstellung vertritt im Rektorat die Interessen der Gleichstellung. Sie arbeitet eng mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Referat für Gleichstellung und Familienförderung zusammen.
Familienförderung: Der Kanzler vertritt im Rektorat die Belange der Familienförderung. Er arbeitet eng mit dem Referat für Gleichstellung und Familienförderung zusammen.


